Artikel: Ihre starke Partnerin für die Instandhaltung
Als Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind Sie für die Instandhaltung ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Sie können die Aufgaben der für die Instandhaltung zuständigen Stelle per Vertrag auf einen Dritten übertragen. Laut EU-Verordnung 2019/779 muss damit für jedes Fahrzeug eine „Entity in Charge of Maintenance“ (ECM) benannt sein und ein „Maintenance Management System“ (MMS) eingerichtet werden, das die Anforderungen an die ECM-Verordnung abbildet. Dadurch werden die Risiken in der Regelorganisation über eine entsprechende Prozesswelt beherrschbar.
Was versteht man unter ECM?
ECM 1: ECM-Managementfunktion
Koordination und Gesamtverantwortung ECM 2: Instandhaltungs-Entwicklungsfunktion Entwicklung von IH-Programmen sowie die Verwaltung von instandhaltungsrelevanten und fahrzeugtechnischen Unterlagen ECM 3: Fuhrpark-Instandhaltungs-Managementfunktion Veranlasst die Zuführung der Fahrzeuge in die Instandhaltung und deren Wiederinbetriebnahme ECM 4: Instandhaltungs-Erbringungsfunktion Erbringt und dokumentiert die Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen