Artikel: Ihre starke Partnerin für die Instandhaltung
Als Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind Sie für die Instandhaltung ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Sie können die Aufgaben der für die Instandhaltung zuständigen Stelle per Vertrag auf einen Dritten übertragen. Laut EU-Verordnung 2019/779 muss damit für jedes Fahrzeug eine „Entity in Charge of Maintenance“ (ECM) benannt sein und ein „Maintenance Management System“ (MMS) eingerichtet werden, das die Anforderungen an die ECM-Verordnung abbildet. Dadurch werden die Risiken in der Regelorganisation über eine entsprechende Prozesswelt beherrschbar.
Als Expertin für Fahrzeuginstandhaltung bauen wir die Kompetenz für die Übernahme der ECM-Managementfunktion auf, so dass wir diese Rolle im Auftrag unserer Kunden übernehmen können.
Was versteht man unter ECM?
ECM 1: ECM-Managementfunktion
Koordination und Gesamtverantwortung
ECM 2: Instandhaltungs-Entwicklungsfunktion
Entwicklung von IH-Programmen sowie die Verwaltung von instandhaltungsrelevanten und fahrzeugtechnischen Unterlagen
ECM 3: Fuhrpark-Instandhaltungs-Managementfunktion
Veranlasst die Zuführung der Fahrzeuge in die Instandhaltung und deren Wiederinbetriebnahme
ECM 4: Instandhaltungs-Erbringungsfunktion
Erbringt und dokumentiert die Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen